Die Entscheidung, deine Ehe zu beenden, ist eine schwerwiegende Entscheidung. Wenn du dich für diesen Schritt entschieden hast, möchtest du, dass alles so schnell und schmerzlos wie möglich abläuft. Grundsätzlich ist es relativ einfach, den Scheidungsprozess einzuleiten – der schwierige Teil kommt später, wenn ihr euer Vermögen aufteilen müsst. Damit die Scheidung offiziell ist, musst du dich jedoch genau an die rechtlichen Vorgaben halten.
Schritt 1
Besuche die Website deines Bezirksgerichts, um dich über die speziellen Regeln und Verfahren in deinem Bezirk zu informieren. Die meisten Bezirke halten sich an das hier beschriebene Muster, aber einige haben andere Anforderungen.
Schritt 2
Sprich mit deinem Ehepartner darüber, dass du die Scheidung willst. Dieser Punkt ist aber auch etwas situationsabhängig. Du solltest es beispielsweise nicht tun, wenn du vor einer missbräuchlichen Situation fliehst. In anderen Fällen wird dies jedoch zu einer einvernehmlichen Scheidung beitragen. Wenn du deinen Partner überrumpelst, indem du ihn mit einem Scheidungsantrag überraschst, kann es sein, dass er versucht, das Sorgerecht für die Kinder oder einen größeren Teil eures gemeinsamen Vermögens zu bekommen.
Schritt 3
Beauftrage einen Scheidungsanwalt. Du brauchst juristischen Beistand, um sicherzugehen, dass du alles richtig machst und um deine Interessen während des gesamten Verfahrens zu schützen.
Schritt 4
Fülle den “Scheidungsantrag“ aus. Das ist ein Dokument, in dem du angibst, dass du die Scheidung willst, warum du sie willst und was dir deiner Meinung nach zusteht. Du erhältst dieses Dokument online oder von deinem Bezirksgericht.
Schritt 5
Stelle deinem Partner eine Vorladung zu. Diese liegt dem Scheidungsantrag bei und besagt, dass dein Ehepartner innerhalb von 30 Tagen auf den Antrag reagieren muss. Du kannst einen Gerichtsvollzieher beauftragen, deinem Ehepartner die Vorladung zu überreichen, oder du kannst sie zusammen mit der Zustellungsurkunde per Post schicken.
Schritt 6
Reiche die benötigten Formulare beim Bezirksgericht ein, sofern dies bisher noch nicht geschehen ist.
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